Sterben hinter Gittern: Wenn die Haftstrafe tödlich endet


1950 wurde die Todesstrafe in Österreich abgeschafft – dennoch sterben bis heute regelmäßig inhaftierte. Warum ist das so?

von Firmian Fürnsinn

Triggerwarnung: In diesem Text geht es stellenweise um Suizid und psychische Erkrankungen

Was haben Bischofshofen, Sankt Johann im Pongau, Köflach und Brunn am Gebirge miteinander gemein? Ein Blick in das zentrale Melderegister offenbart: jede dieser Gemeinden zählt um die 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen. Etwa gleich viele Menschen sind laut dem aktuellen Justizbericht in Österreich inhaftiert. 90 Prozent davon verbüßen ihre Haftstrafe in einer der 29 Justizanstalten der Republik. Und: Sieben von ihnen haben sich im vergangenen Jahr im Gefängnis selbst getötet.

Kritik, Defizite & Todesfälle

Der Justizvollzug führt in der Öffentlichkeit normalerweise ein Schattendasein. Oft ist er die letzte Konsequenz der Gerichts-Berichterstattung. Seit längerem sorgen negative Schlagzeilen über diverse systematische Missstände in der Justiz für öffentliche Kontroversen. Expertinnen und Experten bemängeln regelmäßig „prekäre Haftbedingungen“ und einen „eklatanten Personalmangel“ (Volksanwältin Schwarz, ÖVP). MenschenrechtsaktivistInnen, NGOs wie Amnesty International und sogar der Europarat kritisierten die heimische Justiz zuletzt. Die Kritik gilt dabei vorwiegend den „menschenunwürdige Zuständen“ in Haftanstalten. Bemängelt werden unter anderem „marode Zellen“, eine chronische Überbelegung der Anstalten und die unzureichende Betreuung von psychisch kranken Häftlingen in Isolationshaft. Die Justizanstalt Linz ist beispielsweise laut einer Anfrage an die zuständigen Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) mit einer Belegungsquote von 120% über die Maße ausgelastet. In den vergangenen sechs Monaten kam es zudem zu zwei Todesfällen bei Inhaftierten. In beiden Fällen ist die Rolle der Justizbeamten trotz Vorwürfen des Fehlverhaltens bisher ungeklärt.

Dass es einen politischen Handlungszwang gibt, gilt mittlerweile als unumstritten. Grund genug, sich bei den Leuten umzuhören, die den Alltag als Angestellte oder Häftlinge im System Justizvollzug erleben. Eine anonyme Justizwachebeamte aus Krems meint im Gespräch, dass sich viele Probleme durch mehr Personal leichter bewältigen ließen: „Oft fehlts einfach an Kollegen. Wir können auch nur so viele Leute auf einmal betreuen. Da fällt dann auch mal wer durchs Raster. Das soll natürlich nicht so sein.“ Die Diagnose Personalmangel teilt auch Justizministerin Sporrer: Bis Jahresende sollen die Ausbildungsplätze für Justizbeamte von 115 auf 155 aufgestockt werden.

Der Alltag hinter Gittern

Zusätzliches Personal allein ist aber kein Allheilmittel, meint die Justizbeamte. „Die Problematik mit der Überbelastung ist noch ein Punkt: isolierte Häftlinge sind oft einsam, während man sich im Regelvollzug wortwörtlich auf die Zehen steigt.“
Der ehemalige Häftling Renato B. teilt das Urteil der Beamtin. Er war vor wenigen Jahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung im Josefstädter Gefängnis inhaftiert:  „Man kann sich das nicht vorstellen als Außenstehender. Das ist eine ganz andere Welt, mit 6 Leuten in einem Space, der schon für 4 zu klein ist.“ Man könne Konflikten so unmöglich aus dem Weg gehen. „Man pickt aufeinander. Die meisten, die nicht eh schon einen Knax haben (Anm.: psychisch krank sind), bekommen früher oder später einen.“ Sarkastisch fordert er: „Wenn schon Knast, dann bitte gscheit.“

Textfeld: Abbildung 2: Eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt. Foto Credits: Larissa Reisenbauer, Mein Bezirk

Psychische Störungen: (k)ein Ausnahmefall

Laut einer Thieme-Studie leiden etwa 80% aller Inhaftierten zumindest an einer Persönlichkeitsstörung. Der Europarat empfiehlt deswegen, dass psychisch Kranke regelmäßig Zugang zu therapeutischer Behandlung haben sollen. So könnte man der hohen Suizidrate in Zukunft präventiv begegnen. Die NGO Amnesty International zeigte sich zuletzt „besorgt über die Situation [von] Menschen mit psychischen Erkrankungen (…) insbesondere im Hinblick auf (…) den Zugang zu psychosozialer Betreuung.

Eines steht für alle Involvierten fest: Damit die Haftstrafe künftig nichtmehr zum Todesurteil werden kann, braucht es dringend Handlungen.